Was ist was in der saftigen Vielfalt?
Der Gesetzgeber schreibt eine klare Kennzeichnung von Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtschorle bzw. Fruchtsaftschorle sowie Fruchtsaftgetränk vor.
Das Etikett gibt also entsprechend den geltenden Bestimmungen Auskunft über den Inhalt.
• ohne Konservierungsstoffe
• z.B. Sauerkirsch-Nektar
• Apfel-Kirsch-Nektar
• auch als Diät-Produkte
• nach Anbruch kühlen
Fruchtsaft
Fruchtsaft ist ein natürliches Produkt und besteht zu 100 Prozent aus „flüssigem Obst”. Ihm wird nichts hinzugefügt, so verlangt es die Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung. Dem Verbraucher wird unter anderem Fruchtsaft aus folgenden Fruchtarten angeboten: Apfel, Orange, Traube, Grapefruit, Birne und Ananas. Mehrfruchtsaft besteht immer aus zwei oder mehreren Fruchtarten. Häufig werden Fruchtsaft und/oder Fruchtmark auch von folgenden Obstarten wie z. B. Mango, Pfirsich oder Papaya hinzugefügt. Ein Mehrfruchtsaft besteht also ebenfalls zu 100 Prozent aus Früchten.
Fruchtnektar
Grundsätzlich kann jede Frucht zu 100 prozentigem Saft verarbeitet werden. Doch säurereiche oder sehr fruchtfleischhaltige Obstarten sind zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet und werden mit Wasser und/oder Zucker zu Fruchtnektar verarbeitet. So z. B. schwarze Johannisbeeren, Sauerkirschen, Aprikosen, Bananen oder Maracujas. Der in der „Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse und Fruchtnektar (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung)“ vorgeschriebene Mindestfruchtgehalt liegt je nach Fruchtart zwischen 25 und 50 Prozent. Aprikosennektar enthält mindestens 40 Prozent, Sauerkirschnektar mindestens 35 Prozent und Johannisbeernektar mindestens 25 Prozent Fruchtsaft und/oder Fruchtmark.
Die Angaben für die Fruchtgehalte sind Mindestwerte. Die meisten Nektare enthalten einen höheren Fruchtgehalt. Das Etikett gibt Auskunft über den Mindestfruchtanteil und über die weiteren Bestandteile Wasser und Zucker. Fruchtnektare enthalten weder Farbstoffe noch Konservierungsstoffe.
Fruchtschorlen/Fruchtsaftschorlen
Fruchtsaftschorlen enthalten Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark oder Mischungen daraus sowie Trinkwasser oder natürliches Mineralwasser und Kohlensäure. Sie zählen zu den Erfrischungsgetränken (vgl. „Leitsätze für Erfrischungsgetränke“). Der Mindestfruchtsaftgehalt ist häufig höher als in den Leitsätzen vorgeschrieben. Auch hier gibt das Etikett Aufschluss über den Fruchtsaftgehalt. Die beliebtesten Beispiele sind die Apfelsaftschorle, die rote Fruchtsaftschorle oder die Mehrfruchtsaftschorle. Die Apfelsaftschorle mit einem Fruchtsaftgehalt von mindestens 50 Prozent ist, mit 9,2 Litern Pro-Kopf-Verbrauch (2012), seit Jahren der Favorit bei den Verbrauchern.
Fruchtsaftgetränk
Bei Fruchtsaftgetränken sind die Früchte die Hauptgeschmacksträger. Sie zählen neben den kohlensäurehaltigen Limonaden und Brausen zu den Erfrischungsgetränken. Außer Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark oder Mischungen daraus enthalten sie z. B. Trinkwasser, natürliche Fruchtaromen, Zucker und Genusssäuren. Das Etikett gibt Aufschluss über die Zusammensetzung. Der Mindestfruchtgehalt muss darauf angegeben werden. Er ist abhängig von der Fruchtart (vgl. „Leitsätze für Erfrischungsgetränke“): n mindestens 30 Prozent Fruchtgehalt bei Kernobst und Trauben n mindestens 6 Prozent bei Zitrusfrüchten, wie z. B. Orangen mindestens 10 Prozent bei anderen Früchten Das gilt jeweils auch für Mischungen.